Steirischer Schachverband - Satzung und TUWO aktualsiert
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- Erstellt am Freitag, 30. Juni 2017 13:46
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 30. Juni 2017 13:46
- Geschrieben von Walter Kastner
Die Satzungen und die TUWO des Steirischen Schachverbandes sind auf der Download-Seite dieser Website aktualisiert. Neu in der TUWO ist der § 1.10. Er regelt die Ausbildungsentschädigung für Jugendliche im Falle eines Vereinswechsels. Die Satzungen sind nahezu unverändert. Nur im § 20 ersetzt der Jugendkoordinator den Fernschachreferenten.