TUWO - Änderung § 1.7.d
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- Erstellt am Donnerstag, 29. November 2012 11:46
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. November 2012 11:46
- Geschrieben von Walter Kastner
Der Vorstand des steirischen Schachbundes hat auf Antrag des Kreises Süd in seiner letzten Sitzung am 21. November eine Änderung des § 1.7.d beschlossen und damit eine bisherige Ungleichbehandlung von Jugendlichen unterschiedlicher Altersstufen geändert. Der neue Passus lautet nun:
§ 1.7.d Jugendliche Ausländer U18, die in Österreich schulpflichtig sind oder eine Schule besuchen (Schulbestätigung und Meldezettel) bzw. eine Lehre (Lehrvertrag) absolvieren, können wie Inländer somit auch am Jugendbrett eingesetzt werden.
Die neue Regelung gilt ab sofort.
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